Kfz-Schiedsstelle der Innung Mittelrhein und Rhein-Lahn
Beschwerden über Leistungen von Kfz-Betrieb müssen nicht vor Gericht ausgetragen werden. Die Schiedsstelle schlichtet bei Meinungsverschiedenheiten. Dies geschieht unbürokratisch und für den Verbraucher kostenlos.
Beratungsschwerpunkte sind:
- A) Werkstattgeschäft
- B) Gebrauchtwagenhandel
Seit dem 1971 besteht eine Schiedsstelle für das Kraftfahrzeughandwerk im Gebiet der Kraftfahrzeughandwerker-Innungen Mittelrhein und Rhein-Lahn (die Kreise Mayen-Koblenz, Cochem-Zell, die Städte Koblenz und der Rhein-Lahn-Kreis).
Die Schiedsstelle vermittelt absolut neutral zwischen Beschwerdeführer (Werkstattkunde) und Beschwerdegegner (Kfz-Betrieb).
Gebrauchtwagenkäufer können sich an die Schiedsstelle wenden, sofern sie ihr Fahrzeug bei einem Betrieb gekauft haben, der mit dem Meisterschild und dem Zusatzzeichen „Gebrauchtwagen mit Qualität und Sicherheit“ einen hohen Qualitätsstandard verdeutlicht.
Kommt es zu einer Beschwerde gegenüber einem der Kfz-Schiedsstelle zugehörigen Autohaus, so ist nach der Verfahrensordnung der Schiedsstelle innerhalb von drei Monaten nach Rechnungserstellung schriftlich Kontakt mit der Geschäftsstelle der Schiedsstelle, Hoevelstraße 19, 56073 Koblenz, Telefon: 0261-40 63 00 aufzunehmen. Von dort erhalten Sie einen Antrag zur Durchführung eines Schiedsstellenverfahrens, der ausgefüllt und unterschrieben zurück gesendet werden sollte.
Meinungsverschiedenheiten aus den Reparaturaufträgen, zum Beispiel Unklarheiten bezüglich der Rechnungshöhe, Notwendigkeit der Reparatur und nicht ordnungsgemäß durchgeführte Reparatur können vor die Schiedsstelle gebracht werden. In den meisten Fällen kann die Schiedsstelle als neutrale Institution für den Verbraucherschutz bereits im Vorverfahren eine gütliche Einigung herbeiführen.
Beschwerdegründe beim Gebrauchtwagenkauf beziehen sich zumeist auf technische Mängel, nicht angegebene Unfallschäden sowie falsche Angaben zur Gesamtlauf-Leistung. Der Kaufpreis eines Gebrauchtwagens ist jedoch von einer Schiedsstellen-Anhörung ausgeschlossen.
Der Schiedsspruch ist für den Kfz-Betrieb bindend, dem Beschwerdeführer (Kunde) steht jedoch nach wie vor der Gerichtsweg offen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass in den überwiegenden Fällen eine außergerichtliche Lösung gefunden werden kann.
Die Schiedsstelle ist für den Verbraucher (Beschwerdeführer) kostenlos.
Bitte beachten Sie folgende Dokumente: